AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Grimm Informatik + Organisation

 

1. Allgemeines

1.1  Die nachstehenden AGB gelten für alle Lieferungen, Leistungen und Angebote der Grimm   
       Informatik + Organisation.
1.2  Geschäftsbedingungen des Kunden werden auch ohne ausdrückliche Widersprüche nicht anerkannt.
1.3  Abweichungen von diesen AGB und/oder Ergänzungen sowie Änderungen und Ergänzungen   
       abgeschlossener Verträge und der auf diese anwendbaren AGB von Grimm Informatik +   
       Organisation bedürfen der Schriftform.


2. Angebot und Vertragsschluss.

2.1  Angebote von Grimm Information + Organisation sind - insbesondere hinsichtlich der Preise, Menge,
       Lieferfrist, Liefermöglichkeit und Nebenleistungen - freibleibend und unverbindlich.
2.2  Der Umfang der von Grimm Informatik + Organisation zu erbringenden Leistungen wird allein durch
       die Auftragsbestätigung von Grimm Informatik + Organisation festgelegt. Grimm Informatik +
       Organisation behält sich die Berücksichtigung zwingender, durch rechtliche oder technische Normen
       bedingte Abweichungen von den Angebotsunterlagen beziehungsweise von der Auftragsbestätigung
       vor.


3. Softwarelieferung, Installation, Schulung und Beratung

3.1  Der Kunde ist für die ordnungsgemässe Installation gelieferter Software selbst verantwortlich. Sowohl
       die Software- Installation durch Grimm Informatik + Organisation als auch Schulung und Einweisung
       des Kunden oder seiner Bedienungskräfte in die Bedienung der gelieferten Software gehören nicht
       zum Leistungsumfang. Diese Leistungen erfolgen nur aufgrund eines entsprechenden Auftrages und
       werden gesondert berechnet.
3.2  Sofern ein entsprechender Auftrag gesondert gegeben wurde, hat der Kunde dafür zu sorgen, dass
       die erforderlichen Bedingungen an die Hard- und Systemsoftware erfüllt sind, sowie genügend
       Festplattenspeicher für die Installation zur Verfügung steht.
3.3 Auskünfte bedürfen der schriftlichen Bestätigung.


4. Untersuchungs- und Rügepflicht; Leistungsumfang

4.1  Der Kunde ist verpflichtet, gelieferte Software oder Softwareteile nach Erhalt unverzüglich auf Fehler
       zu testen und erkennbare Fehler Grimm Informatik + Organisation unverzüglich anzuzeigen.
4.2  Grimm Informatik + Organisation ist berechtigt, von ihr geschuldete Leistungen von Dritten erbringen
       zu lassen.
4.3  Grimm Informatik + Organisation ist zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt.
4.4  Die Abnahme bei Individualsoftware gilt spätestens als erfolgt, wenn Die Auftraggeberin innert 21
       Tagen nach Installation oder Übergabe der Programme oder Programmteile keine Beanstandung
       erhoben hat.


5. Preise

5.1  Die Preise verstehen sich netto ausschliesslich Verpackungs- und Frachtspesen. Massgebend sind die
       Preise der Auftragsbestätigung zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
       Lieferungen und Erbringung gültigen Listenpreise berechnet.
5.2  Dienstleistungen werden, soweit kein Festpreis vereinbart wurde, nach der bei Auftragsannahme
       jeweils gültigen Preisliste verrechnet.
5.3  Dienstleistungen werden pro angebrochene Viertelstunde verrechnet. Die kleinste verrechenbare
       Leistung ist eine Stunde bei einem Einsatz vor Ort.
5.4  Grimm Informatik + Organisation ist an die angegebenen Preise nicht gebunden, wenn eine längere
       Lieferfrist als vier Monate ab schriftlicher Auftragsbestätigung vereinbart ist. In diesem Fall werden
       die im Zeitpunkt der Lieferung gültigen Preise berechnet.
5.5  Zahlungskonditionen: 10 Tage Netto


6. Lieferfrist

6.1  Von Grimm Informatik + Organisation genannte Fristen, insbesondere Liefertermine, sind nur 
       verbindlich, wenn sie schriftlich als verbindlich zugesagt worden sind.
6.2  Auftragsänderungen führen zur Aufhebung vereinbarter Termine und Fristen, soweit nichts anderes
       vereinbart wird.
6.3  Liefer- und Leistungsfristen verlängern sich angemessen im Falle höherer Gewalt und allen sonst von
       Grimm Informatik + Organisation nicht zu vertretenden Hindernissen, welche auf die Lieferung oder
       Leistung von erheblichem Einfluss sind, insbesondere bei Streik oder Aussperrung bei Grimm
       Informatik + Organisation, ihren Lieferanten oder deren Unterlieferanten.


7. Annahmeverzug des Kunden

7.1  Kommt der Kunde mit der Abnahme bestellter Ware in Verzug, so ist Grimm Informatik +
       Organisation nach Setzung einer angemessenen Nachfrist von höchstens 14 Tagen berechtigt, vom
       Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.


8. Gefahrübergang, Gewährleistung

8.1  Dem Kunden ist bekannt, dass Grimm Informatik + Organisation nicht Herstellerin der von ihr 
       gelieferten Software ist und demzufolge keine Gewährleistung über die Funktionalität übernehmen
       kann. Für Programmfehler haftet ausschliesslich der Softwarehersteller im Rahmen seiner
       Produktehaftung. Ferner weiss der Kunde, dass Standardsoftware unter Berücksichtigung der
       vielfältigen Anwendungsmöglichkeiten und im Hinblick auf ihre Komplexität unter Umständen nicht
       fehlerfrei ausgeliefert oder installiert werden kann. Grimm Informatik + Organisation macht
       insbesondere keine Kompatibilitätszusagen.
8.2 Soweit Grimm Informatik + Organisation Software gemäss gesondertem Auftrag installiert, wird der
       Kunde diese - auf Verlangen von Grimm Informatik + Organisation gemeinsam mit dem Mitarbeiter
       von Grimm Informatik + Organisation - unverzüglich testen. Läuft die Software wie vorgesehen, wird
       er unverzüglich oder nach einer vorher vereinbarten Frist, schriftlich die Abnahme erklären.
8.3  Grimm Informatik + Organisation wird nach Eingang einer schriftlichen Mängelrüge des Kunden nach
       eigener Wahl entweder Hinweise zur Behebung des Fehlers geben oder sonstige zur Fehlerbehebung
       geeignete Massnahmen ergreifen, wie beispielsweise die Übersendung von Datenträgern oder
       Informationsblättern, die die Fehlerbehebung ermöglichen oder direkt beim Hersteller der Software
       vorstellig werden. Grimm Informatik + Organisation kann Mängel in Absprache mit dem
       Softwarehersteller nach Wahl durch Nachbesserung oder Austausch mit fehlerfreier Ware beseitigen.
       Gewährleistungsansprüche sind schriftlich geltend zu machen; sie müssen eine genaue Beschreibung
       des gerügten Mangels enthalten.
8.4  Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn der Kunde entgegen vorstehender Ziffer 4.1 seiner
       Untersuchungs- und Rügepflicht nicht nachkommt. Werden vom Kunden oder von Dritten
       Veränderungen an gelieferter Software vorgenommen, so erlischt der Gewährleistungsanspruch, es
       sei denn, der Kunde weist nach, dass der Mangel nicht auf die Veränderungen zurückzuführen ist.


9. Haftung

9.1  Die Haftung von Grimm Informatik + Organisation für Vertragsverletzungen wird auf vorsätzliches
       oder grobfahrlässiges Verhalten beschränkt. Die Haftung für indirekten Schaden wird wegbedungen.
9.2  Grimm Informatik + Organisation haftet in keinem Fall für atypische und daher nicht vorhersehbare 
       Folgeschäden. Grimm Informatik + Organisation haftet ebenfalls nicht für Schäden, soweit der Kunde
       deren Eintritt durch ihm zumutbare Massnahmen - insbesondere Programm- und Datensicherung und 
       ausreichende Produktschulung des Anwenders - hätte verhindern können.


10. Zahlung

10.1  Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind Zahlungen innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsstellung
         ohne jeden Abzug zu leisten. Bei Zahlungsverzug ist Grimm Informatik + Organisation berechtigt,
         Verzugszinsen zu verlangen.
10.2  Aufrechnung und Zurückbehaltung sind nur von Grimm Informatik + Organisation anerkannter oder 
         rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche des Kunden zulässig.
10.3  Schuldet der Kunde Grimm Informatik + Organisation mehrere Zahlungen gleichzeitig, wird - sofern
         der Kunde keine Tilgungsbestimmung getroffen hat - zunächst die fällige Schuld, unter mehreren
         fälligen Schulden die jeweils ältere Schuld getilgt.
10.4  Kommt der Kunde mit Zahlungen in Verzug, so hat Grimm Informatik + Organisation neben dem
         Anspruch auf Verzugszins das Recht, die Updateleistungen einzustellen.


11. Eigentumsvorbehalt

11.1  Grimm Informatik + Organisation behält sich das Eigentum an den gelieferten Programmträgern
         sowie das Nutzungsrecht an der darauf enthaltenen Software bis zur restlosen Bezahlung des
         Kaufpreises vor. Es gelten die vorstehenden Vorbehalte bis zur restlosen Bezahlung sämtlicher aus
         der Geschäftsbeziehung entstandenen oder entstehenden Forderungen. Das gilt auch dann, wenn
         einzelne oder sämtliche Forderungen von Grimm Informatik + Organisation in eine laufende
         Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist. Mit Vollerwerb des
         Eigentums an den Programmträgern erwirbt der Kunde die in der Produktelizenz spezifizierten
         Nutzungsrechte.
11.2  Der Kunde hat die Vorbehaltsware mit kaufmännischer Sorgfalt für Grimm Informatik +
         Organisation zu verwahren und auf seine Kosten ausreichend gegen Feuer, Wasser, Diebstahl und
         sonstige Schadenrisiken zu versichern. Der Kunde tritt seine entsprechenden Ansprüche aus den
         Versicherungsverträgen bereits mit dem Abschluss dieser Vereinbarung an Grimm Informatik +
         Organisation ab. Grimm Informatik + Organisation nimmt die Abtretung an.
11.3  Eine Be- oder Weiterverarbeitung der von Grimm Informatik + Organisation gelieferten Ware
         erfolgt von Grimm Informatik + Organisation. Grimm Informatik + Organisation erwirbt hieran
         Eigentumsrechte in Höhe des bei der Be- oder Weiterverarbeitung bestehenden Marktwertes der
         Vorhaltsware.
11.4  Bei der Verbindung der Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen erwirbt Grimm Informatik +
         Organisation Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den
         anderen Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung.
11.5  Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden - insbesondere Zahlungsverzug - oder zu erwartender
         Zahlungseinstellung ist Grimm Informatik + Organisation berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten
        des Kunden zurückzunehmen oder die Abtretung etwaiger Herausgabeansprüche des Kunden gegen
        Dritte zu verlangen. Diese Rechte bestehen auch dann, wenn die gesicherten Forderungen verjährt
        sind. Grimm Informatik + Organisation ist berechtigt, die Vorbehaltsware gegebenenfalls zu
        verwerten und unter Anrechnung auf offene Forderungen aus dem Veräusserungserlös zu
        befriedigen.
11.6 Bei einem Rücknahmerecht Grimm Informatik + Organisations gemäss vorstehendem Absatz ist
         Grimm Informatik + Organisation berechtigt, die sich noch im Besitz des Kunden befindliche
         Vorbehaltsware abzuholen. Der Kunde hat den zur Abholung der Vorbehaltsware ermächtigten
         Mitarbeitern von Grimm Informatik + Organisation den Zutritt zu den Geschäftsräumen während der
         Bürozeit auch ohne vorherige Anmeldung zu gestatten.
11.7  Die Ausübung der Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt oder ein Herausgabeverlangen gelten nicht
         als Rücktritt vom Vertrag.
11.8  Der Eigentumsvorbehalt wird auf Anforderung des Kunden freigegeben, wenn der Sicherungswert
         die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt.


12. Umfang der Rechtseinräumung

12.1  Grimm Informatik + Organisation behält an der gelieferten Software die Urheber- und gewerblichen
         Schutzrechte sowie die Verwertungsrechte, soweit nicht schriftlich ausdrücklich etwas anderes 
         vereinbart ist. Die auf dem Programmträger oder der Verpackung angebrachten
         Schutzrechtshinweise - auch Dritter - sind zu beachten.
12.2  Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart, erwirbt der Kunde ein einfaches Nutzungsrecht
         an der auf dem übergebenen Programmträger erhaltenen Software. Diese dürfen nur - soweit
         technisch zwingend erforderlich - zum Zwecke der Sicherung und Installation kopiert werden. Die
         Nutzung im Netzwerk bedarf einer gesonderten Rechtseinräumung.
12.3  Die Bearbeitung der vertragsgegenständlichen Software ist unzulässig, soweit dem nicht zwingende
         gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen oder im Lizenzvertrag oder anwendbaren
         Geschäftsbestimmungen etwas anderes vereinbart ist. Die Beseitigung von Softwaremängeln bietet
         Grimm Informatik + Organisation im Rahmen ihrer Standardpflegeverträge an.
12.4 Die Dekompilierung oder Disassemblierung der vertragsgegenständlichen Software (Reverse
         Engineering ) ist ebenfalls unzulässig. Grimm Informatik + Organisation behält sich vor, dem Kunden
         auf Anfrage Informationen, die er zur Herstellung der Interoperabilität der vertragsgegenständlichen
         Software mit anderen Programmen benötigt, gegen angemessene Vergütung zur Verfügung zu 
         stellen. Bei der Verwendung dieser Informationen hat der Kunde die in § 69e Abs.2 des
         Urheberrechtsgesetzes vorgeschriebener Beschränkungen zu beachten.


13. Schutzrechte Dritter

13.1  Der Kunde verpflichtet sich, Grimm Informatik + Organisation von Schutzrechtsbehauptungen
         Dritter hinsichtlich der gelieferten Software unverzüglich in Kenntnis zu setzen und Grimm Informatik
         + Organisation auf ihre Kosten die Rechtsverteidigung zu überlassen. Grimm Informatik +
         Organisation ist berechtigt, aufgrund der Schutzrechtsbehauptungen Dritter notwendige Software-
         Änderungen auf eigene Kosten auch bei ausgelieferter und bezahlter Ware durchzuführen.


14. Abtretbarkeit von Ansprüchen

14.1  Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus mit Grimm Informatik + Organisation
         geschlossenen Verträgen abzutreten oder sonst Rechte oder Pflichten aus mit Grimm Informatik +
         Organisation geschlossenen Verträgen ohne die Zustimmung von Grimm Informatik + Organisation
         ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen. Dies gilt auch für Gewährleistungsansprüche.


15. Datenschutz

15.1  Der Kunde ermächtigt Grimm Informatik + Organisation, die im Zusammenhang mit der
         Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten über ihn zu verarbeiten, zu speichern und auszuwerten.


16. Schlussbestimmungen

16.1  Diese Bedingungen bleiben im Zweifel auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner oder mehrerer
         Bestimmungen in Ihrer übrigen Teilen verbindlich. Sollten Bestimmungen ganz oder teilweise
         unwirksam sein oder werden, so soll an deren Stelle eine Bestimmung treten, die dem
         wirtschaftlichen Zweck der unwirksame Bestimmung möglichst nahe kommt. Erfüllungsort für alle
         Lieferungen und Leistungen von Grimm Informatik + Organisation ist Würenlos.